Bewilligung durch die Krankenkasse



Wie funktioniert die Genehmigung durch die Krankenkasse?

Der Genehmigungsprozess erfolgt schrittweise, um sicherzustellen, dass die Pflege stets an Ihre aktuellen Bedürfnisse angepasst wird. Wir begleiten Sie durch jede Phase.

Auf Grundlage der von Ihrem Arzt ausgestellten „Bedarfseinschätzung“ genehmigt die Krankenkasse zunächst Pflegeleistungen in der ersten Phase. Diese Genehmigung ist zunächst vorläufig und gilt maximal drei Monate. Dies ist typisch in Fällen nach einem Unfall, einer Operation oder bei der Diagnose einer kurzfristigen Erkrankung, bei der während der Genesung eine intensive Pflege notwendig ist.


Nach dieser ersten Phase erfolgt eine weitere Überprüfung des Gesundheitszustands. Dadurch können wir den Fortschritt beurteilen, den Pflegeplan an neue Bedürfnisse anpassen und einen neuen Antrag bei der Krankenkasse einreichen. Auf Basis dieser Beurteilung kann die Kasse dann eine Verlängerung der Pflegeleistungen für weitere sechs Monate oder länger bewilligen – je nach Situation.

Unsere Rolle:

Wir überwachen die Fristen, bereiten alle erforderlichen Unterlagen für die Verlängerung vor und kommunizieren mit der Krankenkasse in Ihrem Namen. Sie konzentrieren sich auf Ihre Genesung – wir kümmern uns um die Verwaltung.

Der Genehmigungsprozess erfolgt in Phasen. So läuft es typischerweise ab:

1. Erste, vorläufige Genehmigung (bis zu 3 Monate)

Die Krankenkasse bewilligt Pflegeleistungen zunächst für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten.Dies ist üblich nach plötzlichen Ereignissen wie Unfall, Sturz, Operation oder akuter Erkrankung.Ziel dieser Phase ist eine intensive Pflege und Unterstützung während der akuten Genesungszeit.

2. Weitere Einschätzung und Verlängerung (für 6 Monate)

Vor Ablauf der ersten Phase führt unsere Pflegekraft eine neue Beurteilung Ihres Zustands durch.

Auf Grundlage dieser Einschätzung stellen wir einen Antrag auf Verlängerung bei der Krankenkasse.

Die Krankenkasse entscheidet anschließend über die Verlängerung – in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten. Danach wiederholt sich dieser Prozess regelmäßig.

Unsere Verpflichtung:

Wir informieren Sie rechtzeitig über alle Fristen, sammeln die notwendigen Informationen und sorgen dafür, dass Ihre Pflege nahtlos fortgeführt wird.